Die Gesetzeslage
Bei uns in der Schweiz, wie auch anderen europäischen Ländern, ist diese Prüfungspflicht klar vorhanden und auch auf mehreren Gesetzes-Stufen geregelt. An dieser Stelle möchten wir mit unseren Ausführungen etwas ausholen.
Die Prüfungspflicht ist auf Gesetzesstufe im UVG (Unfallversicherungs-Gesetz) wie auch Steg (Gesetz über die Sicherheit von technischen Geräten) beschrieben.
Ebenso werden auf der Verordnungsstufe die Grundlagen in der UVV (Verordnung über die Unfallversicherung), wie auch die VUV (Verordnung über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) herangezogen.
Im Bereich der Regeln der Technik greifen die EKAS-Weisungen, wie auch die sehr detaillierten länderübergreifenden ISO- und EN-Normen über die Produktsicherheit.