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Gesetze & Normen

Service Manager

Arbeitsmittel begleiten uns täglich an den unterschiedlichsten Orten. Mit ihnen erledigen wir unsere Arbeiten schnell, effizient und sicher. Aber sie müssen regelmässig geprüft und gewartet werden. Wir begegnen immer wieder der Frage "Muss ich diese wirklich jährlich überprüfen lassen?". Gerne möchten wir Ihnen zu diesem Thema etwas Klarheit geben.

Rechtliches

Die Gesetzeslage

Bei uns in der Schweiz, wie auch anderen europäischen Ländern, ist diese Prüfungspflicht klar vorhanden und auch auf mehreren Gesetzes-Stufen geregelt. An dieser Stelle möchten wir mit unseren Ausführungen etwas ausholen.

Die Prüfungspflicht ist auf Gesetzesstufe im UVG (Unfallversicherungs-Gesetz) wie auch Steg (Gesetz über die Sicherheit von technischen Geräten) beschrieben. 

Ebenso werden auf der Verordnungsstufe die Grundlagen in der UVV (Verordnung über die Unfallversicherung), wie auch die VUV (Verordnung über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) herangezogen.  

Im Bereich der Regeln der Technik greifen die EKAS-Weisungen, wie auch die sehr detaillierten länderübergreifenden ISO- und EN-Normen über die Produktsicherheit.

Im UVG Art. 82, Absatz 1 ist klar festgehalten:

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind."

In der VUV Art. 32b, Absatz 1 ist weiter Folgendes definiert:

"Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren."

Dokumentation

Aus den obigen Definitionen können wir somit klar ableiten, dass die Herstellerangaben als Massgabe der Prüfungspflicht herangezogen werden müssen. Wenn wir nun die Herstellerangaben verschiedener Produkte anschauen, so ist praktisch ausnahmslos die jährliche Prüfpflicht definiert.

Mit der jährlichen Prüfung Ihrer Produkte leisten Sie einen massgeblichen Beitrag zur Arbeitssicherheit von Ihnen wie auch Ihren Mitarbeitern. Nicht zu unterschätzen ist die Pflicht, dass die Instandhaltung zu dokumentieren ist. Dies ist aufwändig, aber zwingend notwendig, damit der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.


Beispiel eines Prüfzertifikates

Die Dokumentation und Erfassung bieten wir Ihnen als Teil unserer Dienstleistung an. Somit können Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren, während wir für Sie auch den administrativen Teil einer Kontrolle übernehmen.

  • Sie erhalten die Prüfdokumente in digitaler Form zugestellt.
  • Jederzeit abrufbar
  • An einem sicheren Ort gespeichert

Schulungen bei der Hebetech

Die präventive Massnahme

Um Schäden oder Zwischenfälle zu vermeiden, können Sie noch einen Schritt weitergehen. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den verschiedenen Produkten. Ob dies nun Anschlagmittel, Krane, Ladungssicherung, PSAgA, sind. Das Angebot von präventiven Massnahmen ist gross und lohnt sich gezielt einzusetzen.

Unsere Empfehlung

Aus den oben beschriebenen Ausführungen empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Lassen Sie jährlich Ihre Produkte durch unsere Servicefachleute prüfen. Wir stellen diese Instand und übernehmen auch die gesamte Dokumentation. Reduzieren Sie dadurch Ihren administrativen Aufwand.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Maschinen und Geräten.

Mit diesen Investitionen in die Sicherheit Ihres Betriebes profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter sofort. Und durch die Reduktion der Versicherungsprämien sparen Sie sogar bares Geld. 

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei einem unserer Mitarbeiter.

Sind Sie sich sicher?