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Schutzklasse I
Die Schutzklasse I definiert die umfangreichsten Schutzmassnahmen aller Schutzklassen: Ein genereller Schutz durch die Isolierung an den elektrisch leitfähigen Teilen und ein weiterer zusätzlicher Schutz durch Erdung. Es werden alle leitfähigen Teile an dem Schutzleiter angeschlossen.
Beispiele
- Kühlschränke
- Elektroherde
- Waschmaschinen
- Bügeleisen
- Warmwasseraufbereiter
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Schutzklasse II
Bei der Schutzklasse II verfügen die Geräte über eine doppelte oder zumindest verstärkte Isolierung zwischen Netzstromkreis und Ausgangsspannung. So wird ein Isolationsfehler praktisch unmöglich.
Beispiele
- Elektrowerkzeuge
- Handleuchten
- Geräte für Haar- und Hautbehandlungen
- Ortsveränderliche Sicherheitstransformatoren
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Schutzklasse III
Bei der Schutzklasse III besitzen die Geräte eine ungefährliche Betriebsspannung, die sogenannte Schutzkleinspannung. Sie beträgt maximal 50 Volt AC bzw. 120 Volt DC. Bei einem fehlerhaften Gerät besteht für den Mensch oder Tier keine Gefahr, da selbst bei einer direktem Berührung die Spannung ungefährlich ist.
Beispiele
- medizinische Geräte
- Spielzeuge