Im Juni 2021 wurde vom Bundesrat eine neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) verabschiedet und ist per 1. Januar 2022 gültig. In Zusammenarbeit mit Partner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva ist die neue Verordnung entstanden. Wir halten Sie in diesem Beitrag auf dem aktuellsten Stand.