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Richtiges Sichern in mobilen Hubarbeitsbühnen

Dass richtiges Sichern in mobilen Hubarbeitsbühnen gar nicht so einfach ist, beweist ein genauer Blick auf so manche Baustellen. Denn dort trifft man leider viel zu oft auf falsch verwendete PSAgA-Artikel. Wir klären über die richtige Anwendung auf und zeigen, wie Unfälle vermieden werden können. 

Da es in den letzten Jahren zu vielen Änderungen im Bundesgesetz über Unfallversicherung (UVG) gab, waren zu Recht variantenreiche Nutzungen im Umgang mit Hubarbeitsbühnen üblich. Doch die Reglungen sind mittlerweile sehr klar definiert. Das Arbeiten mit und um Hubarbeitsbühnen gehört zum «Arbeiten mit besonderen Gefahren» und ist zudem der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterstellt.

Wann sichern?

Grundsätzlich lassen sich fahrbare Arbeitsbühnen in zwei Klassen einteilen:

  • Klasse A umfasst Teleskop und Scherenhubbühnen → der Schwerpunkt der Bühne bleibt auch beim Ausfahren immer innerhalb der Kippkante
  • Klasse B umfasst alle anderen Bühnentypen wie z. B. Ausleger- oder Gelenkarbeitsbühnen

Des Weiteren werden diese zwei Klassen in je drei Typen unterteilt:

  • Typ 1: Das Fahren ist nur in Transportstellung zulässig
  • Typ 2: Das Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle am Untergestell aus erlaubt 
  • Typ 3: Das Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird von der Bedienstelle auf der Arbeitsbühne gesteuert

Katapulteffekt

Der besonders gefährliche Katapulteffekt tritt vor allem bei Teleskop (Ausleger-) Arbeitsbühnen auf, welche zur Klasse B gehören. Aber auch beim versetzt Fahren, Anprallen an eine Störkante oder Verhaken der Bühne mit der Arbeitsumgebung, können schnell Unfälle passieren. 

Grundsätzlich gilt deswegen: Das Tragen einer PSAgA in Hubarbeitsbühnen ist vorgeschrieben, wenn 

  • die Gefährdungsbeurteilung (z. B. Katapulteffekt) 
  • und/oder die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Massnahme vorgibt 
  • oder der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSAgA 

festlegt.

Auf Senkrechtliften (Klasse A), z. B. Scherenbühnen, ist PSAgA in der Regel nicht erforderlich – es sei denn, dass besondere Einsatzbedingungen oder Angaben des Herstellers dies erfordern.

Wie genau der Katapulteffekt aussieht und wie er am besten verhindert wird, sehen Sie im Beispielvideo unten.

Welcher Auffanggurt?

Grundbedingung ist die Verwendung eines Auffanggurtes, geprüft nach EN 361. Ein Haltegurt nur nach EN 358 ist nicht zulässig!

Bei Tätigkeiten auf mobilen Hubarbeitsbühnen ist die Verwendung eines 2-Punkt-Auffanggurtes (sternale und dorsale Auffangösen) wichtig. So ist man unabhängig von der Position der Anschlagpunkte in der Bühne und kann auch seine Arbeitsposition frei nach den Erfordernissen ausrichten.

1-Punkt Auffanggurte schränken hier stark ein und Mehrpunktauffanggurte (mit integriertem Haltegurt) führen manchmal dazu, dass sich Anwender einfach an den seitlichen Halteösen sichern, was tödliche Gefahren birgt. Deswegen ist es nicht zu empfehlen!

Welches Verbindungsmittel?

Ein Verbindungsmittel ist die Verbindung zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Das geeignete Verbindungsmittel unterliegt folgenden Anforderungen: 

  • Systemlänge von max. 1,8 m
  • Längenverstellbar sowie energie-absorbierend 
  • Auf Kantenbeanspruchung mit einer Umlenkung von 180°getestet und zugelassen 
  • Die Restkraft auf den Anschlagpunkt darf nur 3 kN betragen (nicht die üblichen 6 kN)

Es gibt auf dem Markt unterschiedliche Verbindungsmittel, welche die obigen Anforderungen erfüllen. Es ist jedoch immer ein Höhensicherungsgerät zu empfehlen. Dies hat den Vorteil, dass immer nur die gerade benötigte Auszugslänge ausgegeben wird, sodass niemals ein schlaffes Seil entsteht.

Auffanggurte nach EN 361

Höhensicherungsgeräte

Wo Anschlagen?

Auf keinen Fall am Handlauf oder Geländer der Bühne! 

In neueren Bühnentypen ist ein Anschlagpunkt ausgewiesen und in der Regel auch als solcher gekennzeichnet. 

Leider ist an vielen Anschlagpunkten in der Bühne nicht gekennzeichnet, ob es sich tatsächlich um einen Auffangpunkt nach EN 795 handelt oder nur um einen Haltepunkt nach EN 280.

Falls an Ihrer Bühne kein Anschlagpunkt zu erkennen ist und auch die Bedienungsanleitung der Bühne keine Information dazu bereithält, können Sie den Bühnenhersteller befragen.

Maximales Anwendegewicht

EN Normen prüfen grundsätzlich mit einer Prüfmasse von 100 kg. Dies erscheint jedoch, auch unter dem Aspekt, dass Anwender zusätzliche Ausrüstung mit sich führen, zu gering. Deshalb lassen verschiedene Hersteller von PSAgA ihre Ausrüstung auch für höhere Anwendergewichte testen und zertifizieren. Üblich ist hier ein erhöhtes Prüfgewicht von 140 kg.

Merke: Bei der Nutzung von Auffanggurten sollte also nicht nur das eigene Körpergewicht, sondern auch die Ausrüstung mitgerechnet werden.

Ab welcher Höhe sichern?

Hierzu muss erst der genaue Wortlaut der verschiedenen Hersteller analysiert werden. 

  • Fallstrecke – ist die Strecke, die der Anwender bei einem Absturz fällt. Sie wird durch die Länge des Verbindungsmittels bestimmt (durch den definierten Anschlagpunkt in der Arbeitsbühne kann diese Strecke nicht durch eine Änderung des Fallfaktors beeinflusst werden).
  • Bremsstrecke – diese benötigt das Verbindungsmittel zur Verringerung der Aufprallenergie. Die Fall- und diese Bremsstrecke addiert sich zur Auffangstrecke. Geben wir zur Auffangstrecke noch 1 m Sicherheitszuschlag, haben wir die Mindestarbeitshöhe.

Die Mindestarbeitshöhe des Verbindungsmittels ist je nach Hersteller 4 bis 5 m. Die Mindestarbeitshöhe wird nicht von der Standfläche in der Hubarbeitsbühne, sondern von der Oberkante des Handlaufs, also 1,10 m darüber, gemessen. 

Ist beispielsweise die Mindestarbeitshöhe des für Hubarbeitsbühnen zugelassenen Verbindungsmittels mit 5 m angeben, bedeutet das, dass ab einer Standhöhe von 3,9 m der Bühnenplattform der Anwender bereits die Mindestarbeitshöhe einhält.

Eine Gefährdungsbeurteilung kommt somit zu dem Schluss, dass das Arbeiten mit angelegter PSAgA in der Hubarbeitsbühne bei jeder Arbeitshöhe sicherer ist als ohne.

Lebensdauer und Prüfpflicht

Auch PSAgA-Mittel halten nicht ewig. Wie lange, können Sie im unten angehängten Magazinbeitrag genauer nachlesen. 

Wichtig ist jedoch die Prüfpflicht der Ausrüstung. Alle Produkte PSAgA unterliegen einer jährlichen Sichtprüfung durch einen Sachkundigen. Manche Produkte wie z.B. Höhensicherungsgeräte unterliegen bei vielen Herstellern einer zusätzlichen Revision. 

Die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel und Geräte kann durch die Hebetech vorgenommen werden. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Wartung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter nach den geltenden Normen. Fragen Sie uns unverbindlich für eine Offerte an.

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