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Der Unterschied von FFP1, 2 und 3 Masken

Spätestens seit Corona hat jeder schon einmal von FFP-Masken gehört. Im Industriebereich sind FFP-Masken jedoch seit jeher im Einsatz, denn sie schützen vor Aerosolen und Feinstaub-Partikeln und sind so vor allem bei der Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen unabdingbar. 

Was ist eine FFP-Maske?

Das Kürzel FFP steht für „filtering face piece“ und schützt vor lungengängigem Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosol), nicht aber vor Dampf und Gas. Eine Atemschutzmaske bedeckt Nase und Mund und setzt sich zusammen aus verschiedenen Filtermaterialien und der Maske selbst. Vorgeschrieben sind sie an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird. Dies ist die maximal zulässige Konzentration von Stäuben, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht zu gesundheitlichen Schäden führt. Wird sie überschritten, sind Atemschutzmasken verpflichtend.

Die aktuellen geltenden Grenzwerte können auf der SUVA Webseite eingesehen werden.

Das Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei FFP Klassen. Die Schutzklassen FFP 1, FFP 2 und FFP 3 bieten, abhängig von der Dichtung und der Filterung von Partikelgrössen, Atemschutz für unterschiedliche Konzentrationen von Schadstoffen. Mit steigender Zahl nimmt auch die Schutzwirkung zu. Das heisst, eine FFP 2 bietet eine höhere Schutzfunktion als eine FFP 1 Maske. Die weiteren Unterschiede der verschiedenen Klassen werden unten erklärt.

Die 3 Klassen der FFP-Masken

  • FFP 1

    FFP 1 Masken schützen vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben. Das heisst, die Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkrankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen. Die Maske darf dabei maximal 25% undicht sein (Gesamtlecklage) und die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 4-fach sein.

    Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Grösse von 0,6 μm.

    Empfohlener Einsatz:

    • Im Bauwesen
    • In der Nahrungsmittelindustrie
  • FFP 2

    FFP 1 Masken schützen vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Die Partikel können fibrogen sein, was bedeutet, dass sie kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes führen. Die Maske darf zu maximal 11% undicht sein und die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein.

    Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Grösse von 0,6 μm auffangen.

    Empfohlener Einsatz:

    • Metallindustrie
    • Bergbau

    Denn dort geraten Arbeiter in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig, ohne die Nutzung einer entsprechenden Schutzmaske, zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und die das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen. 

  • FFP 3

    FFP 3 Masken schützen vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Im Umgang mit giftigen, krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP 3 Maske zwingend empfohlen. Die Dichtheit der Maske muss dabei 95% und die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 30-fach sein.

    Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP 3 bieten somit den grösstmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung mit einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Grösse von 0,6 μm.

    Empfohlener Einsatz:

    • Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird
    • Chemische Industrie

Kennzeichnungen von FFP Masken

Die Endung der FFP Masken gibt an, ob diese wiederverwendbar oder nur zum einmaligen Gebrauch geeignet ist. Unter dem einmaligen Gebrauch wird dabei die Benutzung der Maske an einem Tag resp. einer 8-Stunden-Schicht verstanden. Die wiederverwendbaren Masken können länger benutzt werden, sollten aber nach einer längeren Tragedauer ebenfalls ersetzt werden. Wiederverwendbar heisst also nicht, dass man die Maske unendlich oft tragen kann.

  • "NR" bezeichnet die Einmalverwendung, "not reusable".
  • "R" bezeichnet die Wiederverwendbarkeit resp. die Nutzung von einer Dauer länger als 8 Stunden, "reusable".

Weitere Kennzeichnungen, die auf der Maske oder Packung aufgeführt werden können, sind wie folgt:

  • S (solid) = feste Aerosole und Partikel
  • SL = wässrige und ölige Aerosole und Partikel
  • V = mit Ausatemventil, um den Atemwiderstand zu verringern
  • D = Dolomitstaubeinlagerungsprüfung

Achtung: Masken, mit der Kennzeichnung „D“ ist für FFP Masken mit der Kennzeichnung „R“ verpflichtend, für Masken mit der Kennzeichnung „NR“ jedoch freiwillig und muss daher nicht aufgeführt werden.

Anwendungsbeispiele

Tätigkeit - Holzbearbeitung Schadstoffe Filterklasse
Schleifen/Schneiden – Hartholz, Weichholz Feine Partikel, Holzstaub FFP 2
Wasserl. Anstriche (mit Kupfer/Chrom) Feiner Farbnebel FFP 3
Farbe abschleifen/abschlagen/abbürsten Feine Farbpartikel FFP 2 / chromhaltig: FFP 3

 

Tätigkeit - Schleifen Schadstoffe Filterklasse
Rostentfernung Roststaub, Metallstaub FFP 2
Beton, Putz, Mauerwerk Steinstäube FPP 2
Kunststoffe Kunststoffstäube FFP 2
Farben, Anstriche Farbpartikel FFP 2 / chromhaltig: FFP 3
Eisen, Stahl Metallstäube FFP 2
Edelstahl Metallstäube FFP 3 
Klebstoffe entfernen/abschleifen Feine Partikel FFP 2

 

Tätigkeit - Bau- und Baunebengewerbe Schadstoffe Filterklasse
Abbrucharbeiten Allgemeiner Staub FFP 2
Fundamente giessen, Zementspritzen Betonstaub FFP 1
Verputzen Feiner Putzstaub FFP 2
Dachisolierung Staub und Fasern FFP 1
Dachdecken, Fliesenlegen Ziegel- und Fliesenstaub FFP 2
Metallarbeiten mit Zink, Aluminium oder Edelstahl allgemeine Metallrauche FFP 3
Laserstrahlschweissen Funken, Rauche FFP 3
Bohren, Sägen Metallstäube FFP 1

 

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