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Ausbildung für das Anschlagen von Lasten

Beim Anschlagen von Lasten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Die SUVA zieht nun einen Schlussstrich und stuft das Anschlagen von Lasten deshalb als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) ein. Bereits per 1. Januar 2022 wurde von der SUVA entsprechend informiert, ab dem ab 1. April 2023 tritt die neue Regel in Kraft. 

Was besagt die Regelung?

Aufgrund von immer wiederkehrenden und teils auch sehr schweren Unfällen hat sich die Suva, zusammen mit einigen Sozialpartnern, dafür entschieden, dass eine Instruktion für den Anschläger künftig nicht mehr ausreicht. Aufgrund dieses Entscheides darf die Tätigkeit «Anschlagen von Lasten» künftig nur noch von ausgebildeten Personen durchgeführt werden. 

Verantwortlich für die Auswahl und Ausbildung der Personen sind die Arbeitgeber.

Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren

«Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.»

Gefahren

Wesentliche Unfälle und Gefahren, welche das Anschlagen von Lasten birgt, sind unter anderem:

  • Lastenanschläger/In wählt die falschen, oder beschädigte Anschlagmittel
  • Die anzuhängende Last ist unzureichend gesichert
  • Die Last wird falsch angeschlagen
  • Hände befinden sich zwischen Anschlagmittel und Last
  • Personen befinden sich im Gefahrenbereich der Last

Was ist der Unterschied zwischen Instruktion und Ausbildung?

Instruktion bedeutet, dass die zu instruierende Person in der Arbeitssituation angeleitet wird, wie eine Tätigkeit auf sichere Weise auszuführen ist.

Die Ausbildung umfasst die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse und wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen. Zudem wird ein Ausbildungszertifikat erstellt. 

Ausbildung durch Hebetech

Die Hebetech arbeitet mit zertifizierten Ausbildern zusammen und bietet die Schulung zum Anschlagen von Lasten bereits seit längerem an. Warten Sie nicht länger und bilden Sie Ihre Mitarbeiter frühzeitig aus. 

Weitere Informationen zur Schulung finden Sie hier:

Inhalt der Ausbildung und Dauer

In der Ausbildung werden unter anderem folgende Inhalte erläutert: 

Theorie

  • Allgemeines: Kran-Fachbegriffe, Handzeichen, Verhalten bei Störungen, besondere Gefährdungen.
  • Last: Abschätzen des Gewichtes und der Lage des Schwerpunktes einer Last.
  • Anschlagmittel: Kenntnis und Auswahl der geeigneten Anschlagmittel, Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Anschlagart und Neigungswinkel, Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln, Aufbewahrung, Prüfung und Ablegereife von Anschlagmitteln.
  • Arbeitssicherheit: Allgemeine Vorschriften, Regeln der Technik, persönliche Schutzausrüstung.

Praxis

  • Übungen am Kran: Wahl der Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Anschlagen der Last, Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen, Losbinden der Last.
  • Verhalten beim Anschlagen: Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kranführer, Standort des Anschlägers beim Anheben und Transport, Verhalten beim Absetzen und Lösen der Anschlagmittel.
  • Arbeitssicherheit: Einhalten der Vorschriften.

 

Der Kurs dauert 1/2 Tag, inklusive Schulungsunterlagen, Verpflegung und Ausbildungsnachweis. 

 

Das Informationsblatt von der SUVA können Sie hier direkt downloaden:

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